Ist Ihre Website gesetzeskonform?

Am 28.06.25 tritt das neue Barrierefreiheits­stärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Ihre Website muss dann den WCAG-Richtlinien entsprechen. Tut sie das nicht, können Abmahnungen und Geldbußen drohen. Was Sie tun sollten? Erklären wir Ihnen hier.
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Um was geht’s?

Sie haben es sicherlich schon mitbekommen: Am 28.06.2025 tritt das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Auch Ihre Website muss dann ggf. gewisse Voraussetzungen erfüllen.

Wenn Sie über eine Website von fuxteufelsweb verfügen, wurde das in Teilen schon bei der Erstellung berücksichtigt. Viele der Vorgaben sind nämlich auch einfach wichtig für eine gute Usability und helfen Ihnen gegebenenfalls sogar beim Google-Ranking.

Da die Richtlinien in diesem Umfang jedoch neu sind, bei Verstoß hohe Geldstrafen drohen und eine Klagewelle erwartet wird, empfehlen wir Ihnen, Ihre Website hinsichtlich der Vorgaben überprüfen zu lassen. Gerne unterstützen wir Sie dabei.

Die WCAG-Richtlinien

Die WCAG sind die Web Content Accessibility Guidelines. Aktuell gelten laut BFSG noch die WCAG 2.1. Da jedoch parallel schon an den WCAG 3.0 gearbeitet wird, liegt die Vermutung nahe, dass schon bald die WCAG 2.2 gelten werden. Deshalb beziehen wir uns im Audit bereits auf diese Richtlinien.

Für wen gilt das Gesetz?

Es gibt Unternehmen, die von dem Gesetz ausgenommen sind. In der Regel sind das Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und weniger als 2 Millionen Euro Umsatz, wie in diesem Artikel der IHK München erklärt. Für eine rechtssichere Auskunft dazu, ob Ihr Unternehmen eine Ausnahme ist, sollten Sie Ihren Rechtsbeistand konsultieren.

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