Um was geht’s?
Sie haben es sicherlich schon mitbekommen: Am 28.06.2025 tritt das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Auch Ihre Website muss dann ggf. gewisse Voraussetzungen erfüllen.
Wenn Sie über eine Website von fuxteufelsweb verfügen, wurde das in Teilen schon bei der Erstellung berücksichtigt. Viele der Vorgaben sind nämlich auch einfach wichtig für eine gute Usability und helfen Ihnen gegebenenfalls sogar beim Google-Ranking.
Da die Richtlinien in diesem Umfang jedoch neu sind, bei Verstoß hohe Geldstrafen drohen und eine Klagewelle erwartet wird, empfehlen wir Ihnen, Ihre Website hinsichtlich der Vorgaben überprüfen zu lassen. Gerne unterstützen wir Sie dabei.
Die WCAG-Richtlinien
Für wen gilt das Gesetz?
Es gibt Unternehmen, die von dem Gesetz ausgenommen sind. In der Regel sind das Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und weniger als 2 Millionen Euro Umsatz, wie in diesem Artikel der IHK München erklärt. Für eine rechtssichere Auskunft dazu, ob Ihr Unternehmen eine Ausnahme ist, sollten Sie Ihren Rechtsbeistand konsultieren.
